Corona Schutzkonzept für Training und Wettkampf

(Version 19.01.2022)

Seit dem Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb und teilweise Wettkämpfe in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Abstand halten, Schutzmaske tragen, Hygieneregeln einhalten und Präsenzlisten führen sind die Basis aller Schutzkonzepte. Folgende sechs Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb zwingend eingehalten werden: 

1. Nur mit Zertifikat (2G+) ins Training und zu Wettkämpfen

Personen ab 16 Jahren müssen ein gültiges Zertifikat nach 2G+ (Geimpft oder Genesen plus Test, falls Impfung/Genesung mehr wie 4 Monate zurück liegt) vorweisen, um am Training oder Wettkampf teilzunehmen. Zudem dürfen Personen mit Krankheitssymptomen WEDER am Trainingsbetrieb noch an Wettkämpfen teilnehmen NOCH  diesen beiwohnen und bleiben zu Hause. Personen, die zuletzt engen Kontakt mit Personen mit Krankheitssymptomen hatten, dürfen ebenfalls WEDER am Trainingsbetrieb oder an Wettkämpfen teilnehmen NOCH diesen beiwohnen. Für Zuschauer bei Nationalliga-Spielen gilt 2G, solange sich die Zuschauer von den Spielern getrennt aufhalten (NLA), ansonsten gilt ebenfalls 2G+.

2. Maskenpflicht / Abstand halten

Ab dem Betreten des Turnhallengebäudes herrscht Maskenpflicht ab 12 Jahren (gewünscht auch von unter 12-Jährigen). Die Maske darf nur während der effektiven sportlichen Aktivität (Einlaufen, Kondition, Training am Tisch, Bälle einwerfen) abgelegt werden. Sofern möglich soll mit und ohne Maske ein Abstand von mindestens 1.5 m eingehalten werden. Ausgenommen von der Abstandsregel sind Personen aus dem gleichen Haushalt.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training und Wettkampf gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Der Bundesrat hat per 19.01.2022 den Verzicht auf Erhebung der Kontaktdaten bei Veranstaltungen beschlossen. Somit müssen bis auf weiteres keine Präsenzlisten mehr geführt werden.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte:r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Karin Opprecht. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. +41 79 755 61 80 oder karin.opprecht@rapidluzern.ch).

Training:
Turnhallen Schulhaus Würzenbach
Kreuzbuchstrasse 60
6006 Luzern


Post:
Tischtennisclub Rapid Luzern
Werftestrasse 2
6005 Luzern

info@rapidluzern.ch

+41 79 755 61 80 (Präsidentin Karin Opprecht)